Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

MMA & Combat Federation GbR

AGB für Mitgliedsverträge, Stand 25.02.2021

§1 Geltungsbereich

Die folgenden AGB gelten für die Teilnahme an allen von der MMA & Combat Federation GbR (im Folgenden: MMA & Combat) angebotenen Leistungen (z. B. Kurse, Eigentraining in unseren Standorten, digitales Angebot) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft bei MMA & Combat, die dem Mitglied berechtigt, Dienste zu nutzen, die in den Standorten sowohl physisch als auch digital bereitstellt.

Workouts, Übungen, Diäten, Ernährungsgewohnheiten und ähnliche Aktivitäten erfolgen auf eigenes Risiko des Mitglieds. MMA & Combat oder die Partner von MMA & Combat sind nicht verantwortlich für Verletzungen, Unfälle, Krankheiten, Todesfälle oder andere Folgen, die sich aus der Nutzung der MMA & Combat-Räumlichkeiten, im Freien oder digital erbrachten Dienstleistungen durch das Mitglied ergeben können. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, alle Ratschläge, Aufforderungen und Anweisungen mit einem Arzt oder einem anderen Experten zu überprüfen, bevor sie befolgt oder umgesetzt werden. Das Mitglied ist auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es über das Wissen, die Technologie, die Ausrüstung, die körperlichen Fähigkeiten und andere Bedingungen verfügt, die für die Durchführung von Workouts, Übungen oder anderen Anweisungen erforderlich sind. Das Mitglied ist auch verpflichtet, MMA & Combat von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen MMA & Combat aufgrund der Nutzung der von MMA & Combat bereitgestellten Dienste durch das Mitglied geltend machen können.

§2 Vertragsdauer/Kündigung

Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit gemäß des zwischen MMA & COMBAT und dem Mitglied geschlossenen Vertrages. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

– Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 1 Monat verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

– Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 6 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

– Ein Vertrag mit der Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

§3 Benachrichtigungspflicht

Das Mitglied verpflichtet sich, MMA & COMBAT im Falle einer Änderung der Post- und/oder der Mailadresse und/oder der Bankverbindung zu benachrichtigen.

§4 Fälligkeit des Mitgliedbeitrages

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist monatlich (Jahreszahler jährlich) zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. bzw. 15. eines jeden Monats abhängig vom Vertragsbeginn durch das SEPA-Lastschriftmandat zu zahlen. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.

Das Mitglied verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto in Höhe des abzubuchenden Betrages gedeckt ist. Sollte das Konto nicht gedeckt sein, sendet MMA & COMBAT dem Mitglied eine Zahlungserinnerung. MMA & COMBAT behält sich ausdrücklich vor, einen etwaigen Zahlungsverzugsschaden geltend zu machen. Im Fall der Änderung der Bankverbindung ist das Mitgliedverpflichtet, der MMA & COMBAT über die aktuelle Bankverbindungmitzuteilen.

Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen schuldhaft in Verzug, so werden die restlichen Beiträge bis zum Ablauf der aktuellen Laufzeit der Mitgliedschaft sofort und insgesamt zur Zahlung fällig.

§5 Nutzungszeiten der Studios

Die Nutzung der Studios ist nur während der öffentlichen Trainingszeiten möglich und richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif. Die Öffnungszeiten sind im jeweiligen Studio ausgehängt oder online einsehbar. Änderungen im Kursplan sowohl was Umfang, Zeiten und Formate angehen behält sich MMA & Combat sowie der Standort vor.

Eventuelle Sonderkonditionen für die Nutzung weiterer Anlagen (z.B. Sauna etc.) können variieren und sich jederzeit im Umfang, Preis sowie Dauer bzw. Zeit der Nutzung ändern, ohne dass ein Anspruch für unsere Mitglieder daraus erwächst.

§6 Verhaltensregeln

Das Mitglied ist verpflichtet, die geltende Hausordnung zu befolgen. Diese ist in den Räumlichkeiten von MMA & COMBAT für jedes Mitglied ausgehängt und einsehbar.

§7 Doping

Gebrauch und Verkauf von Präparaten, die nach der Internationalen Dopingliste der WADA (World Anti-Doping Agency) verboten sind, und ähnliche Mittel sind in allen Studios von MMA & COMBAT strikt verboten.

§8 Sondertarife

Auszubildende, Schüler/innen und Studierende erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Ausbildungsbestätigung, Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages, bis längstens zum Eintritt des 28. Lebensjahres. Der Nachweis muss für jedes Schuljahr/Semester/Ausbildungsjahr bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden.

Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste zu entrichten.

§9 Mitgliedskarte

Die Mitgliedskarte ist ein Wertgegenstand, dessen Verlust MMA & COMBAT gemeldet werden muss. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung des Mitgliedsausweises ist eine Neuausstellung erforderlich und eine Aktivierungsgebühr in Höhe von 10 EUR fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist.

§10 Mitgliedschaft im Dachverband

Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft in einer der MMA & Combat angeschlossenen Sportstätte erfolgt automatisch eine Anmeldung im Dachverband MMA & Combat Federation Gbr. Diese ist für Lehrinhalte, Trainingsstruktur, Seminare und Events, Qualitätskontrolle durch Seminare und Gürtelprüfungen sowie für Trainerausbildungen jeder Art verantwortlich. Die Jahresgebühr beträgt 49,- Euro. Vertragsbeginn ist gleich dem Vertragsbeginn in der Sportstätte vor Ort. Der Vertrag läuft 12 Monate und verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ende schriftlich gekündigt wird. Dies ist entweder beim Schulleiter vor Ort oder direkt unter [email protected] möglich.

§11 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben und verarbeitet. Zu weiteren Informationen über die Rechte der Mitglieder und über die Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die jeweils geltende Richtlinie zum Datenschutz verwiesen, die auf www.mma-combat.de zu finden ist und in den Studios von MMA & Combat ausliegt.

Das Mitglied hat jederzeit das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit).

Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

§12 Datenverlust und Unterbrechung

MMA & Combat ist unter keinen Umständen für ein Mitglied verantwortlich oder entschädigt es für verlorene Daten. Die Haftung von MMA & Combat gegenüber dem Mitglied ist auf Schäden beschränkt, die durch die Absicht von MMA & Combat verursacht wurden. Sofern MMA & Combat nicht vorsätzlich gehandelt hat, haftet MMA & Combat nicht für a) Verluste, Schäden oder andere Konsequenzen, die ein Mitglied aufgrund von verzögerten, zerstörten oder verzerrten Daten, Unterbrechungen, nicht zugestellten Daten, falsch gelieferten Daten oder ähnlichen Ereignissen betreffen können. oder b) Konsequenzen, die einem Mitglied widerfahren könnten, wenn eine andere Person oder ein anderes Mitglied – wissentlich oder unwissentlich – Zugang zu den Datenressourcen einer Person erhält und die Übertragung von Informationen stört oder behindert.

Ein Mitglied ist auch verpflichtet, MMA & Combat von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die ein anderes Mitglied oder ein Dritter gegen MMA & Combat aufgrund der Nutzung der von MMA & Combat bereitgestellten Dienste durch das Mitglied geltend machen kann.

§13 Rechte an Inhalten und Daten

MMA & Combat besitzt das Recht an allen Inhalten der (digitalen) Dienste und das Mitglied verpflichtet sich, das Material nur für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der beabsichtigten Nutzung des Dienstes zu verwenden. Jegliche Verbreitung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts des Dienstes ist untersagt und kann zu Schadensersatzansprüchen gegen das Mitglied wegen finanzieller Verluste und anderer daraus resultierender Kosten führen. Der in diesem Absatz genannte Inhalt umfasst unter anderem Quellcode, immaterielle Vermögenswerte, Übungen, Workouts, Videos, Bilder, Grafiken, Logos, Texte und Programmstrukturen. Das Mitglied stellt MMA & Combat auch von Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des Verstoßes des Mitglieds gegen das Verbot in diesem Absatz gegen MMA & Combat geltend machen.

§14 Andere Inhalte im (digitalen) Dienst

MMA & Combat übernimmt keine Verantwortung für das, was von anderen Mitgliedern in Foren, Blogs und anderswo geschrieben wird. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, keine Inhalte in dem Dienst zu speichern oder zu veröffentlichen, die gegen Gesetze, Vorschriften, Urheberrechte verstoßen oder auf andere Weise nicht frei veröffentlicht oder verwendet werden können. Das Mitglied verpflichtet sich, MMA & Combat von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus der Veröffentlichung oder Verwendung dieses Materials durch das Mitglied ergeben.

§15 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

MMA & COMBAT ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§16 Schlussbestimmung

Änderungen oder Ergänzungen der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Dem Mitglied steht die Möglichkeit zu, die Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs ist MMA & COMBAT berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweils Monatsletzten zu kündigen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.