Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

MMA & Combat Federation GbR

AGB für Mitgliedsverträge, Stand 25.02.2021

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der MMA & Combat Federation GbR (nachfolgend „Verband“ genannt) sowie der angeschlossenen MMA & Combat Studios (nachfolgend „Studios“ genannt). Sie regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Verband bzw. den Studios und den Mitgliedern.

Gegenstand des Vertrags ist die Mitgliedschaft in einem MMA & Combat Studio, die zur Nutzung der angebotenen Trainings-, Kurs‑ und Serviceleistungen – sowohl vor Ort als auch digital – berechtigt.

Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Es liegt in der Eigenverantwortung des Mitglieds, sich vor Trainingsbeginn ärztlich untersuchen zu lassen und sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen.

 

 

§2 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Mitgliedschaft läuft über eine festgelegte Laufzeit von bis zu 24 Monaten, verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Textform (E‑Mail oder Brief ist ausreichend) oder kann über direkt über die Homepage eingereicht werden.

Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht nur, wenn der Vertrag ausschließlich online oder außerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen wurde (siehe § 18).

Die Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar.

 

 

§3 Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen

Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus fällig und über den Zahlungsanbieter Stripe per SEPA‑Lastschrift, Kreditkarte oder Klarna gezahlt.

Das Mitglied verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.

Bei Rücklastschriften trägt das Mitglied die angefallenen Bankgebühren.

Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen oder selbstständig im Kundenbereich der Homepage zu ändern.

 


Zahlungsverzug und Fälligstellung der Restlaufzeit

Gerät das Mitglied mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.

In diesem Fall wird – sofern der Zahlungsverzug vom Mitglied schuldhaft verursacht wurde – der gesamte noch ausstehende Mitgliedsbeitrag für die verbleibende vereinbarte Mindestvertragslaufzeit (z. B. 6, 12 oder 24 Monate) sofort zur Zahlung fällig.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit, d. h. bei auf unbestimmte Zeit fortgesetzten Verträgen, gilt diese Regelung nicht. In diesem Fall sind lediglich die rückständigen Beiträge nachzuzahlen.

 

 

§4 Mitgliedschaft im Dachverband

Mit Abschluss eines Mitgliedsvertrags in einem MMA & Combat Studio wird das Mitglied automatisch im Dachverband MMA & Combat Federation GbR registriert.
Die Verbandsmitgliedschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme an verbandsspezifischen Leistungen (z. B. Prüfungen, Seminare, Zertifizierungen, Events).

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 49 € und wird dem Mitglied nach Vertragsbeginn gesondert in Rechnung gestellt.
Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Anschließend wird die Gebühr jährlich erneut fällig, sofern die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt wird.

Die Kündigung der Studiomitgliedschaft wird automatisch an den Verband übermittelt und beendet auch die Verbandsmitgliedschaft.
Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich, kann aber zusätzlich schriftlich an [email protected] erfolgen.

 

 

§5 Nutzungsbedingungen der Studios

Die Nutzung der Trainingsflächen und Angebote ist nur während der veröffentlichten Öffnungs‑ und Kurszeiten gestattet.
Diese sind im Studio ausgehängt oder online einsehbar.

Änderungen des Kursplans, der Trainingszeiten oder der angebotenen Programme bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Beitragsminderung oder Sonderkündigung.

 

 

§6 Verhaltensregeln / Hausordnung

Mitglieder verpflichten sich, die Hausordnung und die Anweisungen des Studiopersonals zu befolgen.
Unsportliches, beleidigendes oder gefährdendes Verhalten kann zu einem zeitweiligen Trainingsverbot oder zur fristlosen Kündigung führen.

 

 

§7 Dopingverbot

Der Gebrauch, Besitz oder Vertrieb von Substanzen, die nach der Dopingliste der WADA (World Anti-Doping Agency) verboten sind, ist streng untersagt.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Training ohne Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beiträge.

 

 

§8 Sondertarife

Schüler, Studierende und Auszubildende erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises (z. B. Schul‑ oder Studienbescheinigung) eine Ermäßigung bis maximal zum vollendeten 28. Lebensjahr.
Der Nachweis ist jährlich unaufgefordert zu erbringen.
Bei Wegfall der Voraussetzungen wird automatisch der reguläre Tarif berechnet.

§9 Datenschutz und Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO).
Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung sind unter www.mma-combat.de/datenschutz abrufbar.

Das Mitglied hat jederzeit das Recht auf:

 

Auskunft über gespeicherte Daten

Berichtigung oder Löschung

Einschränkung der Verarbeitung

Übertragung der Daten an Dritte

Widerspruch gegen unrechtmäßige Verarbeitung

 

Datenübermittlung an den Dachverband:
Die für die Verwaltung erforderlichen Mitgliedsdaten werden an den MMA & Combat Federation Dachverband übermittelt, der sie eigenverantwortlich verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Vertragserfüllung).

 

 

§ 10 Haftung und Versicherung

Teilnahme auf eigene Gefahr
Die Teilnahme an allen Trainings, Kursen und Veranstaltungen der MMA & Combat Federation sowie der angeschlossenen Studios erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, nur im Rahmen seiner körperlichen und gesundheitlichen Leistungsfähigkeit zu trainieren und auf Anweisung der Trainer zu achten.

Haftung des Studios
Das jeweilige Studio haftet für Personen‑ oder Sachschäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter zurückzuführen sind.
Eine Haftung besteht ebenfalls, wenn Trainer oder Mitarbeiter schuldhaft fehlerhafte Anweisungen erteilen oder durch unsachgemäße Durchführung einer Übung unmittelbar eine Verletzung des Mitglieds verursachen.

Haftungsausschluss bei sportimmanenten Risiken
Keine Haftung besteht für Verletzungen, die sich Mitglieder gegenseitig zufügen, insbesondere bei Übungen, Partner‑ oder Sparringseinheiten, soweit sich diese innerhalb des typischen sportimmanenten Risikos bewegen.
Nach ständiger Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 15. 03. 2016 – VI ZR 269/15) trägt jeder Teilnehmer das Risiko, das mit körperbetonten Sportarten wie Kampfsport verbunden ist.

Eigene Versicherungen der Mitglieder
Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich für seinen Kranken‑ und Unfallversicherungsschutz.
Der Verband oder das Studio übernehmen keine Haftung für Folgekosten aus Verletzungen, die im Rahmen des Trainings oder durch Verhalten anderer Teilnehmer entstehen.

Haftung für Sachschäden
Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Kleidung, Wertgegenständen oder Trainingsausrüstung, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Studios oder seiner Mitarbeiter.

 

 

§11 Rechte an Inhalten (digital und analog)

Alle im Rahmen der Mitgliedschaft bereitgestellten Inhalte (Trainingsprogramme, Videos, Texte, Logos, Software, Marken) sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe außerhalb der persönlichen Trainingsnutzung ist untersagt und kann zivilrechtlich verfolgt werden.

 

 

§12 Community-Inhalte und Nutzerbeiträge

Der Verband übernimmt keine Verantwortung für Beiträge anderer Mitglieder in Foren, Social‑Media‑Gruppen oder digitalen Plattformen.
Verstöße gegen geltendes Recht oder gegen die Hausordnung können zum Ausschluss aus der Community und ggf. zur Vertragskündigung führen.

 

 

§13 Datenverlust und Systemunterbrechung

Der Verband haftet nicht für Datenverluste, Systemunterbrechungen oder technische Ausfälle, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Mitglieder sind verpflichtet, eigene Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

 

 

§14 Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht nur für sogenannte Fernabsatzverträge (§ 312g BGB).
Da der Vertragsabschluss in der Regel vor Ort nach persönlicher Beratung erfolgt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Erfolgt der Vertragsabschluss ausschließlich online ohne persönliche Beratung, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.
Die Widerrufsbelehrung wird in diesem Fall gesondert bereitgestellt.

 

 

§15 Verbraucherstreitbeilegung

Die MMA & Combat Federation GbR ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

§16 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

 

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Verbrauchern

Der Verband bzw. das jeweilige Studio ist berechtigt, die vorliegenden AGB zu ändern. Änderungen werden dem Mitglied rechtzeitig und transparent schriftlich (z. B. per E‑Mail) oder in Textform mitgeteilt und treten nur in Kraft, wenn das Mitglied diesen Änderungsvorschlägen ausdrücklich zustimmt.

Das Mitglied wird zusammen mit der Änderungsmitteilung auf sein Recht hingewiesen, den Änderungs‑AGB innerhalb von vier Wochen zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen AGB zu den gleichen Bedingungen fortgeführt oder das Mitglied kann den Vertrag ohne Kostenfolge bis zum Wirksamwerden der neuen AGB kündigen.

Die neue Fassung der AGB wird nur wirksam, wenn die Zustimmung des Mitglieds klar dokumentiert ist. Schweigen des Mitglieds gilt nicht als Zustimmung.